Ferienhausvermietung Max-Klinger Weinberg, Uwe Bieler, Max-Klinger-Straße 19, 06618
Naumburg OT Großjena
1. Vertragsabschluss / Mietvertrag
Der Mieter erhält nach schriftlicher oder telefonsicher Anfrage beim Vermieter ein entsprechendes Angebot über den Aufenthalt im Max-Klinger Weinberg. Mit Eingang der im
Angebot vereinbarten Anzahlung (siehe unter Bezahlung) auf dem Konto des Vermieters gilt dieses als verbindlich angenommen und ein Mietvertrag wird geschlossen.
2. Preise
Der Mietpreis für den gebuchten Zeitraum versteht sich inkl. Endreinigung und Nebenkosten. Zusatzkosten für Wäschepakete etc. werden gesondert dargestellt.
3. Anreise / Abreise
Die Anreise ist täglich ab 14.00 Uhr möglich. Die Schlüssel für die Ferienwohnungen sind im Weinbergcafé (zu den Öffnungszeiten) abzuholen; außerhalb der Öffnungszeiten in der Max-Klinger-Straße 19, 06618 Naumburg OT Großjena. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 12 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Der Reisepreis wird nicht erstattet.
Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Bei einer Überziehung der Abreisezeit können ggf. weitere Kosten entstehen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
4. Sonderwünsche und Nebenabreden
Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben, hier erheben wir einen Aufschlag von einmalig 20,00 €.
5. Bezahlung
Der Mieter erhält nach Anfrage beim Vermieter ein entsprechendes Angebot über den Aufenthalt. Mit Eingang der im Angebot vereinbarten Anzahlung auf dem Konto des Vermieters gilt dieses als verbindlich angenommen und ein Mietvertrag wird geschlossen. Die Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Angebotes zur Zahlung fällig.
Der Restbetrag ist zwei Wochen vor Anreise fällig und auf das Konto des Vermieters zu zahlen. Bei kurzfristiger Anreise oder Sondervereinbarungen kann der Restbetrag vor Ort (bei Anreise) gezahlt werden; dies ist vorab unbedingt mit dem Vermieter abzustimmen. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Eine eventuell erhaltene Anzahlung wird nicht erstattet.
Nebenkosten für Energie, Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.
6. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung bis einen Tag vor Mietbeginn 30 % des Reisepreises
(Höhe der Anzahlung)
• am Anreisetag ist der volle Reisepreis zu zahlen
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. In diesem Fall erfolgt eine Verrechnung bereits geleisteter Zahlungen. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
8. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
9. Haftung
Das Angebot wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
10. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen
der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.